Kosten und Abrechnung

Kosten und Abrechnung

 

Meine Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

 

 

Privatversicherung und Beihilfe

 

In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen erstattet. Im Einzelfall hängt die Kostenerstattung von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Ich bin Ihnen gerne dabei behilflich, abzuklären, welche Bedingungen Ihre Krankenkasse für eine psychotherapeutische Behandlung (Verhaltenstherapie) stellt.

 

 

Gesetzlich Versicherte

 

Als Privatpraxis kann ich leider nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. In begründeten Einzelfällen kann die Therapie auf dem Weg der Kostenerstattung über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier. Entscheidend ist hierbei der Nachweis, dass Sie in zumutbarer Zeit und Entfernung keinen geeigneten Therapieplatz bei einem Verhaltenstherapeuten mit Kassenzulassung erhalten haben. Bei Fragen zur Kostenerstattung wenden Sie sich bitte an mich.

 

 

Selbstzahler

 

Die Kosten der Therapie können natürlich auch selbst übernommen werden. In diesem Falle spielen Formalitäten keine Rolle. Es erfolgt keine Weitergabe von Daten an die Krankenkasse.

 

 

Hier finden Sie mich

Privatpraxis Psychotherapie Nussbaumpark   Nussbaumstr. 14                   80336 München

Rufen Sie einfach an :

015234519616

verena.hausmann@psychotherapie-hausmann.info

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